Informationen über die besonderen Bedingungen für die Beförderung im Stadtbus-Verkehr
Alle Schulen sind seit 16.12.2020 geschlossen. Die Schließungen wurden bis 31.01.2021 verlängert.
Somit gilt im Stadtbus-Verkehr der Ferienfahrplan.
Zusätzlich gilt ab 18.01.21 eine FFP2-Maskenpflicht -ab 15 Jahren- für den Nahverkehr in ganz Bayern.
- Die Besonderheiten des Ferienfahrplans sind in den Linienfahrplänen dargestellt;
- Die allgemeine Maskenpflicht gilt nach wie vor für Personen -ab 6 Jahren-.
- Ab -15 Jahren- gilt die angeordnete FFP2-Maskenpflicht.
- Die Tür-Einstiege sind mit entsprechenden Hinweis-Schildern ausgestattet.
- Der generelle Einstieg in die Busse erfolgt über die vordere Tür, der Fahrscheinverkauf findet statt.
- Fahrgäste ohne ausreichenden Mund- und Nasenschutz werden über Durchsage darauf aufmerksam gemacht, dass sie der Pflicht des Mund- und Nasenschutzes nachkommen müssen, oder den Bus verlassen müssen;
- Der Fahrer setzt seine Fahrt erst fort, wenn alle Fahrgäste dem Mund- und Nasenschutz nachgekommen sind, oder eben den Bus wieder verlassen haben.
Mit allen geschilderten Maßnahmen versuchen wir die Fahrgäste und auch das Fahrpersonal zu schützen. Es kann auf allen Linien zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Wir bitten vielmals um Verständnis, wenn wir unseren üblichen Beförderungsbedingungen nicht gerecht werden können. Dies ist der Situation geschuldet, aus der wir noch immer versuchen das Beste zu machen.
Herzlichen Dank.
Ihr Stadtbus-Team
Rückfragen unter Tel. 0971/2482 oder info@stadtbusse-weltz.de
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